Kosten
Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für PsychotherapeutenInnen (GOP).
Privatpatientinnen
und Privatpatienten
Private Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten bei mir in vollem Umfang.
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten
Da ich aktuell noch nicht über einen Kassensitz verfüge, ist eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit des Kostenerstattungsverfahrens, über die ich Sie gerne in einem Erstgespräch informiere. Alternativ können die Behandlungskosten selbst getragen werden (siehe Selbstzahlerinnen und Selbstzahler).
Selbstzahlerinnen
und Selbstzahler
Die selbständige Übernahme der Behandlungskosten ist immer möglich. Vorteil ist, dass in Ihrer Krankenakte keine Diagnose erscheint (z.B. bei Anstreben einer Verbeamtung oder des späteren Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung). Organisatorisch ist dies ebenfalls der einfachste Weg, da ohne weiteren formalen Aufwand direkt mit der Therapie begonnen werden kann.
Es ist erlaubt, Hilfe anzunehmen.
Kontaktieren Sie mich. Aktuell habe ich freie Kapazitäten und Sie können ohne Wartezeit mit Ihrer Therapie beginnen.