Kosten

Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Privatpatientinnen
und Privatpatienten

Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe übernehmen die Behandlungskosten bei mir in vollem Umfang.

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten

Ich verfüge über eine Kassenzulassung, sodass die Behandlungskosten bei mir von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.

Selbstzahlerinnen
und Selbstzahler

Die selbständige Übernahme der Behandlungskosten ist immer möglich. Es kann ohne formalen Aufwand und mögliche künftige Probleme (z.B. bei Anstreben einer Verbeamtung oder des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung) sofort mit der Therapie begonnen werden.

Es ist erlaubt, Hilfe anzunehmen.

Kontaktieren Sie mich. Aktuell habe ich freie Kapazitäten und Sie können ohne Wartezeit mit Ihrer Therapie beginnen.